Steuerlicher Abzug (Werbungskosten/Sonderausgaben)
Eine Ausgabe, die von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen wird und so den steuerpflichtigen Einkommensbetrag senkt.
Ein steuerlicher Abzug mindert Ihre Steuerbemessungsgrundlage, also das Einkommen, auf dem die Steuer berechnet wird, und nicht die Steuer selbst. Häufige Abzüge sind Altersvorsorgebeiträge, in manchen Ländern Hypothekenzinsen sowie bestimmte berufliche oder gemeinnützige Ausgaben. Da ein Abzug nur Einkommen aus der Berechnung herausnimmt, hängt sein Wert von Ihrem Steuersatz ab – anders als eine direkte Steuervergünstigung, die die Steuer unmittelbar kürzt. Das Bündeln legitimer Abzüge ist ein wesentlicher Weg, Ihre Steuerlast zu senken. Eine gute Dokumentation ist unerlässlich, da Sie jeden Posten möglicherweise nachweisen müssen.
Beispiel
Ein Abzug von 8.000 € bei einem Steuersatz von 15 % spart Ihnen 1.200 €, weil er 8.000 € aus dem zu versteuernden Einkommen herausnimmt.
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Verwandte Begriffe
Steuerbemessungsgrundlage
Der Betrag an Einkommen oder Wert, auf den die Steuer berechnet wird, nach Abzügen, aber vor Ermäßigungen.
Steuerabzug (Steuerermäßigung)
Ein Betrag, der direkt von der geschuldeten Steuer abgezogen wird und Ihre Rechnung Euro für Euro mindert.
Steuererklärung
Eine jährliche Erklärung, die Ihr Einkommen und Ihre Abzüge meldet, um die geschuldete oder zu erstattende Steuer zu berechnen.
Weitere Begriffe entdecken
Mehrwertsteuer (USt.)
Eine Verbrauchsteuer, die auf den Preis der meisten Waren und Dienstleistungen aufgeschlagen und letztlich vom Endverbraucher getragen wird.
Selbstbeteiligung
Der Betrag, den Sie bei einem Schadenfall selbst tragen, bevor Ihre Versicherung den Rest übernimmt.
Versicherungsprämie
Der wiederkehrende Betrag, den Sie monatlich oder jährlich zahlen, um eine Versicherungspolice aktiv zu halten.
Schadensfall (Schadensmeldung)
Ein formaler Antrag an Ihren Versicherer, einen gedeckten Schaden oder ein gedecktes Ereignis zu bezahlen.
Haftpflichtversicherung
Ein Schutz, der für Schäden aufkommt, die Sie anderen Menschen oder deren Eigentum zufügen.